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Welche Ware ist für den Dauergebrauch und öfteres Waschen geeignet?
Grundsätzlich sollte Ware, die starker Beanspruchung ausgesetzt ist nur mit Stickerei veredelt werden.
Dazu empfehlen wir im Shirt- und Sweatbereich die Ware von HAKRO, da diese z.T. bis 60 Grad waschbar ist, und durch die Sanfor-Ausrüstung kaum einläuft.
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Sind Produkte von Textilwerkstatt zertifiziert?
Alle unsere Produkte genügen hohen Qualitätsstandards.
Besonders hohen Ansprüchen genügen Hakro-Produkte:
Alle Produkte sind Öko-Tex Standard 100 zertifiziert und tragen das Gütesiegel „Textiles Vertrauen“ für die Produktklasse II.
Viele Textilien sind zusätzlich noch mit dem Zertifikat UV Standard 801 ausgezeichnet, das einen Schutz vor gefährlicher UV Strahlung garantiert. Sie sind licht- und farbecht eingefärbt, dazu extrem formstabil und haltbar – ein Qualitätsunterschied, den Sie auf den ersten Griff
fühlen werden.
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Wie sollte ich meine Textilien pflegen?
Wenn Du Dein neues Textilwerkstatt-Shirt richtig pflegst, wirst Du lange viel Freude damit haben. Deshalb solltest Du die folgenden Pflegehinweise genau beachten:
- auf links waschen bei max. 30 Grad
- keine chemische Reinigung
- nicht heiß trocknen
- auf links bügeln bei mittlerer Temperatur ohne Dampf
- achte beim Bügeln darauf, dass sich mehrere Motive auf deinem Shirt nicht berühren – Verklebegefahr!
Unsere Stickereien sind hochbelastbar und können gem.
den Pflegehinweisen auf den Labels der Textilien behandelt
werden. Die hohe Qualität stellt keine großen Anforderungen
an die Pflege:
- waschen bis max. 60 Grad je nach Textilie
- keine chemische Reinigung
- nicht heiß trocknen
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Wo kommen die Textilien überhaupt her?
Unsere Produkte beziehen wir von deutschen Großhändlern und Herstellern.
Diese beziehen Ihre Ware von den verschiedenen Markenanbietern oder lassen diese an diversen Fertigungsorten herstellen.
Bei HAKRO-Artikeln gelten besonders hohe soziale Standards für die Fertigungsstätten:
Das Verbot von Kinderarbeit, insbesondere ihrer schlimmsten Formen, im Sinne der ILO-Konventionen 182 - ausbeuterischer Kinderarbeit
– wird streng eingehalten.
Zulieferer dürfen keine Zwangsarbeiter beschäftigen, weder in Form von Gefangenenarbeit, Sklavenarbeit oder einer sonstigen Form von Zwangsarbeit.
Kein Mitarbeiter darf mit Gewalt oder durch Einschüchterung gleich welcher Art zur Arbeit gezwungen werden. Dieses Verbot gilt auch für jede Arbeitsverpflichtung zur
Sanktionierung von Meinungsfreiheit oder politischen Ansichten.